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   BGH, 06.05.1965 - II ZR 133/63   

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https://dejure.org/1965,1834
BGH, 06.05.1965 - II ZR 133/63 (https://dejure.org/1965,1834)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1965 - II ZR 133/63 (https://dejure.org/1965,1834)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1965 - II ZR 133/63 (https://dejure.org/1965,1834)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Versicherungsschutz aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung - Gefahrerhöhung bei Fahren ohne Brille trotz Kurzsichtigkeit - Unterscheidung zwischen einer Gefahrensteigerung und einer Gefahrerhöhung - Unvollständige Angaben über das Ausmaß der Kurzsichtigkeit ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 6 Abs. 3, § 12 Abs. 3, §§ 23, 25
    Gefahrerhöhung bei Notwendigkeit des Tragens einer Brille

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 654
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52

    Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 06.05.1965 - II ZR 133/63
    Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 7, 311; 23, 142) [BGH 23.01.1957 - V ZR 132/55] zwischen einer Gefahrensteigerung und einer Gefahrerhöhung unterschieden.
  • BGH, 23.01.1957 - V ZR 132/55

    Vernehmung von Schiedsrichtern als Zeugen

    Auszug aus BGH, 06.05.1965 - II ZR 133/63
    Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 7, 311; 23, 142) [BGH 23.01.1957 - V ZR 132/55] zwischen einer Gefahrensteigerung und einer Gefahrerhöhung unterschieden.
  • BGH, 27.02.1964 - II ZR 65/61

    Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Repräsentanten des

    Auszug aus BGH, 06.05.1965 - II ZR 133/63
    Die Antwort ist deshalb nur dann falsch, wenn sie nicht der Überzeugung desjenigen entspricht, der den Schadenbericht erstattet (vgl. ähnliche Fälle in BGH VersR 1963, 251; 1964, 475, 477) [BGH 27.02.1964 - II ZR 65/61] .
  • BGH, 24.01.1957 - II ZR 133/55

    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Gefahrerhöhung

    Auszug aus BGH, 06.05.1965 - II ZR 133/63
    Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 7, 311; 23, 142) [BGH 23.01.1957 - V ZR 132/55] zwischen einer Gefahrensteigerung und einer Gefahrerhöhung unterschieden.
  • OLG Frankfurt, 24.03.2021 - 7 U 44/20

    PKV-Zahnversicherung - Vertragsanpassung

    Zumindest ist die Antwort daher erst dann falsch, wenn sie mit der persönlichen Meinung des Versicherungsnehmers nicht übereinstimmt (BGH, Urteil vom 06.05.1965 - II ZR 133/63 - VersR 1965, S. 654; OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.03.2010 - 5 U 144/09 - zit. n. Juris; vgl. zu dieser Problematik auch Looschelders, Aktuelle Probleme der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, in: VersR 2011, S. 697).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2010 - 5 U 144/09

    Private Unfallversicherung: Nachweis der Unfallursächlichkeit im Falle einer

    Dass nur nach erheblichen Krankheiten gefragt war, verlangt außerdem eine Wertung des Klägers, so dass die Annahme einer unrichtigen Beantwortung weiter voraussetzt, dass dem Kläger die Erheblichkeit seiner Erkrankung bewusst war (vgl. BGH, Urt. v. 6.5.1965 - II ZR 133/63 - VersR 1965, 654).

    Diese sind nur dann unrichtig, wenn sie der subjektiven Überzeugung des Betroffenen nicht entsprechen (vgl. BGH, Urt. v. 6.5.1965 - II ZR 133/63 - VersR 1965, 654; Knappmann, Alkoholbeeinträchtigung und Versicherungsschutz, VersR 2000, 11).

  • OLG Köln, 13.08.2010 - 20 U 22/09

    Umfang der Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers in der

    Der Bundesgerichtshof hat es allerdings auch für zulässig gehalten, dass dem Versicherungsnehmer Fragen gestellt werden, deren Beantwortung von ihm eine Wertung fordert (vgl. BGH, VersR 1964, 475 und VersR 1965, 654).
  • BGH, 09.04.1969 - IV ZR 612/68

    Befreiung eines Versicherers von der Leistungspflicht bei Nichtvorliegen einer

    Das Landgericht hat noch die Vornahme einer Gefahrerhöhung durch den Kläger geprüft, aber in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1965, 654) verneint, weil nicht erwiesen sei, daß der Kläger ständig oder ganz überwiegend ohne Schutzbrille gefahren sei.
  • BGH, 24.02.1966 - II ZR 43/64
    Allerdings ist der Revision zuzugeben, daß im Gegensatz zu der sonst vielfach üblichen Frage nach Zeit, Art und Menge des vor dem Unfall genossenen Alkohols die von der Beklagten gewählte Fragestellung in anderer Richtung im Einzelfall zu Zweifeln Anlaß geben kann, und zwar insofern, als es sich darum handelt, ob der Alkoholgenuß unter den gegebenen Umständen, insbesondere nach seiner Art und Menge, überhaupt geeignet war, die Verkehrstüchtigkeit des Fahrers zu beeinflussen (vgl. BGH, VersR 1965, 654).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2020 - 7 U 173/18

    Nachträglicher Risikoausschluss aus privater Krankenversicherung

    Zumindest ist die Antwort daher erst dann falsch, wenn sie mit der persönlichen Meinung des Versicherungsnehmers nicht übereinstimmt (BGH, Urteil vom 06.05.1965 - II ZR 133/63 - VersR 1965, S. 654; OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.03.2010 - 5 U 144/09 - zit. n. Juris; vgl. zu dieser Problematik auch Looschelders, Aktuelle Probleme der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, in: VersR 2011, S. 697).
  • BGH, 12.07.1965 - II ZR 172/63

    Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Fehlende

    Die Antwort ist deshalb nur dann falsch, wenn sie nicht der Überzeugung desjenigen entspricht, der den Schadenbericht erstattet (vgl. BGH VersR 1963, 251; 1965, 655) [BGH 06.05.1965 - II ZR 133/63].
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